Demokratische Kammern brauchen keinen Zwang

Der Bundesverband für freie Kammern e.V. , ist die bundesweite Vereinigung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Pflegekräften die den Kammerzwang ablehnen.

AKTUELLES

Kammer-Beitragsbescheide im Jahr 2023


Mit der erneuten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern im Januar 2020 war aus Sicht des bffk eigentlich eine Trendwende in der Wirtschaftsführung verbunden mit einem deutlichen Abbau an Rücklagen und Vermögen zu erwarten gewesen. Während einschließlich bis zum Jahr 2020 noch alle 79 IHKn hinsichtlich der auch aktuell noch vorgenommenen Beitragsveranlagung angreifbar sind, hatte der bffk dann für das Jahr 2021 immerhin 8 IHKn identifiziert, in denen bezogen auf das Jahr 2021 von Rechtsmitteln abgeraten wird. Die Prognose für das Jahr 2022 war, dass sich diese Zahl mindestens verdoppeln würde. Aber da lagen wir gründlich daneben. Es ist eine völlige Stagnation zu beobachten. Anstatt rechtswidriges Vermögen abzubauen und an die Mitglieder auszuzahlen, machen einige IHKn einfach weiter und andere buchen „kreativ“ um. Zu den typischen Rechtsbrechern gehört die IHK Koblenz, die nun schon regelhaft die wenigen Widersprüche zurückweist, um dann nach Klageerhebung doch sofort einzulenken und beklagte Bescheide aufzuheben. Kurz, das illegale Massengeschäft der IHKn blüht weiter. Die wenigen Hundert Verfahren, in denen widerständige IHK-Mitglieder dann doch Erfolg haben, stören das große Abkassieren nicht wirklich.


WIR RATEN ALLEN UNSEREN MITGLIEDERN NACHDRÜCKLICH:

SCHICKEN SIE UNS IHRE BESCHEIDE ZUR PRÜFUNG.


Der bffk verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!   


Bundesverband für freie Kammern e.V.

Geschäftsstelle Kassel
Riedelstraße 32
34130 Kassel

per E-Mail: bffk@bffk.org

per verschlüsselter E-Mail

Sie können gerne unser Kontaktformular verwenden: Kontaktformular

per Telefon 0561 - 9205525

per Fax 0561 - 7057396

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wichtige Erfolge bei Gericht ermuntern auch zukünftig, Beitragsbescheide anzugreifen

Auch im Jahr 2022 haben bffk-Mitglieder in den meisten Fällen in den Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Beitragsveranlagung vor Gericht gewinnen können. Dort, wo in der ersten Instanz der Erfolg ausgeblieben ist, waren die Beschwerden in der Berufung erfolgreich. In einigen Fällen, weil zunächst die Berufung zugelassen wurde. Das letzte Urteil steht in solchen Fällen dann noch aus
.Ein ganz wichtiges und für zukünftige Verfahren Mut machendes Urteil hat aber im Oktober 2022 der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gefällt. Einerseits führte dies zum erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens, dass im Jahr 2018 vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen zunächst nur teilweise gewonnen werden konnte. Andererseits und viel wichtiger hat der VGH klare Regeln zur Rücklagenbildung in den Kammern beschrieben. Die wenigsten Kammern, die sich aktuell ihrer Beitragssenkungen rühmen, erfüllen diese Regeln bis heute.


Auch in Zukunft, auch für das Jahr 2023 gilt also: Widersprüche und Klagen gegen Beitragsbescheide der Kammern haben hohe Erfolgsaussichten.

SPRECHEN SIE UNS GERNE AN. WIR PRÜFEN IHRE BEITRAGSBESCHEIDE.



Aktuelles :https://www.bffk.de/aktuelles/aktuelle-nachrichten.html
Pressespiegel :
www.bffk.de/presse/pressespiegel.html
bffk bei Facebook:
www.facebook.com/bffk.de/


Neuigkeiten und Infos

Hier finden Sie die Übersicht  der der aktuellen BFFK Artikel.

Bundesverband für freie Kammern e.V.

  •     Beratung bei Beitragsbescheiden
  •     Unterstützung bei der Formulierung von Widersprüchen
  •     Beistandsleistung in verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen
  •     Beratung bei Auseinandersetzung mit Ihrer Kammer
  •     Unterstützung beim Schriftverkehr
  •     Beistand in Mediationsverfahren zwischen Ihnen und der Kammer
  •     Pressearbeit bundesweit und regional gegen das Kammerunwesen
  •     Sammlung von Informationen (bundesweit), die Ihnen vor Ort Argumente liefern
  •     Erarbeitung / Aktualisierung eines Gesetzentwurfes zur Abschaffung des Kammerzwangs
  •     Erarbeitung einer EU-Beschwerde
  •     Erarbeitung einer Petition an das Europäische Parlament
  •     Unterstützung bei der Organisation und Durchführung regionaler Aktivitäten

  • Ratenzahlung des Kammerbeitrages
  • Stundung des Kammerbeitrages
  • Erlass des Kammerbeitrages
  • Erlass Gebühren für Ausbildung
Mitglied werden

Kammern der Zukunft

Bündnis 90  Die Grünen  Bundestagsfraktion

Für ein modernes und transparentes Kammerwesen Fraktionsbeschluss, 5. April 2011 


  • Aus- und Weiterbildung als Kernaufgabe
  • Recht auf Ausbildung
  • Interessenvertretung aller Unternehmen
  • Legitimation durch Transparenz
  • Stärkung der demokratischen Teilhabe
  • Subsidiaritätsgrundsatz
  • Konsolidierung und Qualitätssteigerung
  • Unternehmensverantwortung



DOKUMENT




Bündnis 90 DIE Grünen  Kammern der Zukunft
Share by: