Der Bundesverband für freie Kammern e.V. , ist die bundesweite Vereinigung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Pflegekräften die den Kammerzwang ablehnen.
Mit der erneuten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern im Januar 2020 war aus Sicht des bffk eigentlich eine Trendwende in der Wirtschaftsführung verbunden mit einem deutlichen Abbau an Rücklagen und Vermögen zu erwarten gewesen. Während einschließlich bis zum Jahr 2020 noch alle 79 IHKn hinsichtlich der auch aktuell noch vorgenommenen Beitragsveranlagung angreifbar sind, hatte der bffk dann für das Jahr 2021 immerhin 8 IHKn identifiziert, in denen bezogen auf das Jahr 2021 von Rechtsmitteln abgeraten wird. Die Prognose für das Jahr 2022 war, dass sich diese Zahl mindestens verdoppeln würde. Aber da lagen wir gründlich daneben. Es ist eine völlige Stagnation zu beobachten. Anstatt rechtswidriges Vermögen abzubauen und an die Mitglieder auszuzahlen, machen einige IHKn einfach weiter und andere buchen „kreativ“ um. Zu den typischen Rechtsbrechern gehört die IHK Koblenz, die nun schon regelhaft die wenigen Widersprüche zurückweist, um dann nach Klageerhebung doch sofort einzulenken und beklagte Bescheide aufzuheben. Kurz, das illegale Massengeschäft der IHKn blüht weiter. Die wenigen Hundert Verfahren, in denen widerständige IHK-Mitglieder dann doch Erfolg haben, stören das große Abkassieren nicht wirklich.
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Bundesverband für freie Kammern e.V.
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Wichtige Erfolge bei Gericht ermuntern auch zukünftig, Beitragsbescheide anzugreifen
Auch im Jahr 2022 haben bffk-Mitglieder in den meisten Fällen in den Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Beitragsveranlagung vor Gericht gewinnen können. Dort, wo in der ersten Instanz der Erfolg ausgeblieben ist, waren die Beschwerden in der Berufung erfolgreich. In einigen Fällen, weil zunächst die Berufung zugelassen wurde. Das letzte Urteil steht in solchen Fällen dann noch aus
.Ein ganz wichtiges und für zukünftige Verfahren Mut machendes Urteil hat aber im Oktober 2022 der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gefällt. Einerseits führte dies zum erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens, dass im Jahr 2018 vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen zunächst nur teilweise gewonnen werden konnte. Andererseits und viel wichtiger hat der VGH klare Regeln zur Rücklagenbildung in den Kammern beschrieben. Die wenigsten Kammern, die sich aktuell ihrer Beitragssenkungen rühmen, erfüllen diese Regeln bis heute.
Auch in Zukunft, auch für das Jahr 2023 gilt also: Widersprüche und Klagen gegen Beitragsbescheide der Kammern haben hohe Erfolgsaussichten.
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